VwGH 14.10.1960, 1231/58
VwGH 14.10.1960, 1231/58
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Fremdenführer sind Gewerbetreibende und unterliegen der Gewerbesteuer. |
Normen | |
RS 2 | Ein Beruf, der weder eine wissenschaftliche oder sonstige höhere Vorbildung voraussetzt noch auch den übrigen im § 18 Abs 1 Z 1 EStG 1953 aufgezählten Berufen gleichartig oder ähnlich ist, zählt nicht zu den von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommenen "freien Berufen". |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2297 F/1960; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1958001231.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-54327