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VwGH 14.10.1960, 1231/58

VwGH 14.10.1960, 1231/58

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Fremdenführer sind Gewerbetreibende und unterliegen der Gewerbesteuer.
Normen
RS 2
Ein Beruf, der weder eine wissenschaftliche oder sonstige höhere Vorbildung voraussetzt noch auch den übrigen im § 18 Abs 1 Z 1 EStG 1953 aufgezählten Berufen gleichartig oder ähnlich ist, zählt nicht zu den von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommenen "freien Berufen".

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2297 F/1960;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1958001231.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-54327