VwGH 05.03.1981, 1220/80
VwGH 05.03.1981, 1220/80
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Bringt jemand eine Eingabe ein, die nicht sein Privatinteresse betrifft, und erfolgt die Überreichung der Eingabe auch nicht im Namen eines anderen, so kann er nicht als Gebührenschuldner herangezogen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5559 F/1981; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980001220.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-54299