VwGH 23.11.1967, 1207/66
VwGH 23.11.1967, 1207/66
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Grundsätzlich sollen beim Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH, Anbot und Annahme in einem Notariatsakte festgehalten werden, eine Teilung ist aber nach dem Wortlaut des Gsetzes nicht unzulässig. Machen die Vertragsparteien von der Möglichkeit der Teilung Gebrauch, so kommt das Rechtsgeschäft nicht schon durch die Unterfertigung des Notariatsaktes über die Annahmeerklärung zustande. Wann und wo in einem solchen Falle der Vertrag zustande kommt, ist vielmehr nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Anmerkung: Im vorliegenden Fall stellte ein im Ausland wohnender Gesellschafter einer GmbH durch seinen mit Spezialvollmacht ausgestatteten Anwalt mittels Notariatsaktes der Beschwerdeführerin das Anbot, ihr die ihm gehörige Stammeinlage an dieser GmbH zu verkaufen. Die Beschwerdeführerin nahm dieses Anbot jedenfalls mittels Notariatsaktes an. * E , 1207/66 #1 VwSlg 3684 F/1967 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3684 F/1967 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1967:1966001207.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-54272