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VwGH 18.03.1963, 1198/61

VwGH 18.03.1963, 1198/61

Rechtssatz


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Norm
BAO §207;
RS 1
Die Bewertung eines Grundstückes verfolgt nicht allein den Zweck, den Grundsteuermessbetrag festzustellen; die Bewertung erfolgt unter anderem auch für Zwecke der Vermögensteuer, sodass die fünfjährige Verjährungsfrist des § 207 BAO zur Anwendung kommt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001198.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-54249