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VwGH 02.05.1974, 1183/73

VwGH 02.05.1974, 1183/73

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Werden in EINER Urkunde das Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer bestehenden OHG beurkundet und schließen die sodann verbleibenden Gesellschafter mit einer hinzutretenden GmbH einen weiteren Gesellschaftsvertrag (hier Umwandlung der OHG in eine GmbH & CO KG, wobei die hinzutretende GmbH die Rolle des Komplementärs übernahm), liegen ZWEI Rechtsgeschäfte vor, von denen das erste der Gebühr nach § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG unterliegt, das zweite der Gesellschaftsteuer nach § 2 Z 1 KVG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001183.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-54205