VwGH 21.05.1970, 1183/69
VwGH 21.05.1970, 1183/69
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Gegenstände, die erst beschafft werden (hier: Gasherd) um sie dem Bedachten zuzuwenden, sind nicht Gegenstände iSd § 15 Abs 1 Z 1a ErbStG. * E , 1183/69 #1 |
Normen | |
RS 2 | Die Annahme der Steuerpflicht eines Leibrentenanfalles als steuerpflichtigen Erwerb von Vermögensvorteilen hängt ua davon ab, ob beim Erblasser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Bereicherungswille vorhanden war. Dies ist zu bejahen, wenn ber der Bedachten (Witwe des Erblassers) eine Pension und ein Vermögensbesitz derselben eine ausreichende Grundlage für die Sicherstellung des anständigen Unterhaltes bildet, sodaß der Erblasser im Zeitpunkt des Vertagsabschlusses nicht die Absicht gehabt haben kann, durch Aussetzung einer Leibrente den MANGELNDEN anständigen Unterhalt zu sehen (Hinweis E , 607/64, VwSlg 3219 F/1965). * E , 1183/69 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969001183.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-54204