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VwGH 28.10.1975, 1175/75

VwGH 28.10.1975, 1175/75

Rechtssätze


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Normen
DSt Rechtsanwälte 1872 §14;
RAO 1945 §30 Abs3;
RAO 1945 §5 Abs2;
StPO 1960 §39 Abs3;
RS 1
Bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit eines Rechtsanwaltes kommt es nicht darauf an, ob er unbescholten ist oder ob eine gerichtliche Strafe getilgt ist, sondern ausschließlich darauf, ob sein gesamtes berufliches und charakterliches Verhalten geeignet ist, Vertrauen zur korrekten Ausübung des Anwaltsberufes zu erwecken (Zusammenfassung der Ausführungen der E v. , 2302/59 und E v. , 723/60, VwSlg 5591 A/1961).
Normen
GO VwGH 1965 Art7;
VwGG §17;
VwGG §42 Abs2 litc;
VwGG §42 Abs2 Z3 impl;
RS 2
Durch die Zitierung eines nicht veröffentlichten Erkenntnisses des VwGH durch die belangte Behörde werden Verfahrensvorschriften nicht verletzt.
Norm
RAO 1945 §5 Abs2 idF 1956/159;
RS 3
Ausführung in Widerlegung der Beschwerdeeinwände, betreffend Verweigerung der Eintragung in die Verteidigerliste bei Fortdauer der Vertrauensunwürdigkeit des Bewerbers.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2302/59 E RS 1 (Hinweis auf E , 723/60).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 8915 A/1975
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001175.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-54176