Suchen Hilfe
VwGH 17.09.1958, 1173/58

VwGH 17.09.1958, 1173/58

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Enthält eine von zwei Vollmachtgebern ausgestellte Vollmachtsurkunde lediglich im Kopf den VERMERK BESCHRÄNKT AUF ANGELEGENHEITEN IN RECHTSGEMEINSCHAFTEN DER AUSSTELLER, läßt aber der Text der Urkunde nicht erkennen, auf welche Fälle einer Rechtsgemeinschaft sich die erteilte Vollmacht erstrecken soll, so unterliegt diese Urkunde nicht der einfachen Gebühr nach § 7 GebG. *

E , 1173/58 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1958001173.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-54165