VwGH 17.09.1958, 1173/58
VwGH 17.09.1958, 1173/58
Rechtssatz
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Norm | GebG 1957 §14 TP13; |
RS 1 | Enthält eine von zwei Vollmachtgebern ausgestellte Vollmachtsurkunde lediglich im Kopf den VERMERK BESCHRÄNKT AUF ANGELEGENHEITEN IN RECHTSGEMEINSCHAFTEN DER AUSSTELLER, läßt aber der Text der Urkunde nicht erkennen, auf welche Fälle einer Rechtsgemeinschaft sich die erteilte Vollmacht erstrecken soll, so unterliegt diese Urkunde nicht der einfachen Gebühr nach § 7 GebG. * E , 1173/58 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1958001173.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-54165