VwGH 10.04.1981, 1169/80
VwGH 10.04.1981, 1169/80
Rechtssatz
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Norm | ADNSchV §110 Abs2; |
RS 1 | In Ansehung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage können, was die "Sache" anlangt, die den Gegenstand eben dieses verwaltungsbehördlichen Abspruches bildet, nur solche auf Bestimmungen der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung gestützte Vorschreibung in den gewerblichen Betriebsanlagenbescheid aufgenommen werden, die dadurch bedingt sind, daß durch die betreffende Änderung ein Verpflichtungstatbestand der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung erfüllt sind. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980001169.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-54158