VwGH 09.10.1978, 1168/78
VwGH 09.10.1978, 1168/78
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | BAO §217; |
RS 1 | Ein Säumniszuschlag ist nicht vorzuschreiben, wenn die nicht rechtzeitig entrichtete Abgabe eine Konkursforderung (nicht Masseforderung) bildert, die erst im Zuge des Konkursverfahrens nach Maßgabe der konkursrechtlichen Vorschriften befriedigt werden darf. |
Norm | BAO §217; |
RS 2 | Ausführungen zur Frage, ob eine Umsatzsteuervorauszahlung eine Masseforderung bildet (Literatur: Sabaditsch: Konkursordnung, Ausgleichsordnung, Anfechtungsordnung, 05te Auflage, S 278; Petschek-Reimer-Schiemer: Insolvenzrecht, S 525). |
Norm | BAO §212 Abs1; |
RS 3 | Die Behörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie aus dem Umstand, daß der Steuerpflichtige, angibt hohe Verluste erlitten zu haben und sich in einer finanziell ungünstigen Lage zu befinden, und aus der Einleitung des Konkursverfahrens den Schluß zieht, daß durch eine Stundung die Einbringlichkeit des Abgabenrückstandes gefährdet wäre. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1975/06/11 0873/75 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1978001168.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-54156