VwGG § 51., BGBl. Nr. 10/1985, gültig von 05.01.1985 bis 31.12.2013
§ 51.
In Fällen, in denen die Beschwerde nach der Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen oder zurückgezogen wurde, ist die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz (§ 47) so zu beurteilen, wie wenn die Beschwerde abgewiesen worden wäre.
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VAAAF-54126