MLI (Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) Artikel 1 Geltungsbereich des
Übereinkommens, BGBl. III Nr. 93/2018, gültig ab 01.07.2018
Teil I Geltungsbereich und Auslegung von Ausdrücken
Artikel 1 Geltungsbereich des Übereinkommens
Durch dieses Übereinkommen werden alle unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen, wie sie in Artikel 2 (Auslegung von Ausdrücken) Absatz 1 Buchstabe a bestimmt sind, geändert.
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IAAAF-54113