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FlexKapGG § 14. Teilbarkeit des Geschäftsanteils, BGBl. I Nr. 179/2023, gültig ab 01.01.2024

§ 14. Teilbarkeit des Geschäftsanteils

Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist abweichend von § 79 Abs. 1 GmbHG zulässig, sofern sie im Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen wird.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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