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APflG § 6. Auswirkungen der Verletzung der Ausbildungspflicht auf den Arbeitsvertrag, BGBl. I Nr. 62/2016, gültig ab 01.08.2016

§ 6. Auswirkungen der Verletzung der Ausbildungspflicht auf den Arbeitsvertrag

Jugendliche, deren Beschäftigung gemäß § 5 Abs. 3 Z 2 die Ausbildungspflicht verletzt, haben das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen und –termine zu beenden. Die übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben unberührt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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CAAAF-54099