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VwGH 11.12.1961, 1156/59

VwGH 11.12.1961, 1156/59

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §10 Abs1 Z3 litd idF 1957/283;
EStG 1953 §10 Abs1 Z4 lita idF 1957/283;
RS 1
Nach dem Rechtszustande vor der Einkommensteuernovelle 1960 konnten als "Eigenheime", deren Errichtung durch Anerkennung bestimmter Aufwendungen als Sonderausgaben begünstigt wurde, nur Gebäude angesehen werden, die schon zur Zeit der Errichtung im Eigentum des Steuerpflichtigen standen, nicht auch solche, auf die er erst eine Kaufanwartschaft gegenüber einer Gemeinde oder einem Siedlungsunternehmen hatte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2553 F/1961;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001156.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-54062