VwGH 11.12.1961, 1156/59
VwGH 11.12.1961, 1156/59
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Nach dem Rechtszustande vor der Einkommensteuernovelle 1960 konnten als "Eigenheime", deren Errichtung durch Anerkennung bestimmter Aufwendungen als Sonderausgaben begünstigt wurde, nur Gebäude angesehen werden, die schon zur Zeit der Errichtung im Eigentum des Steuerpflichtigen standen, nicht auch solche, auf die er erst eine Kaufanwartschaft gegenüber einer Gemeinde oder einem Siedlungsunternehmen hatte. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2553 F/1961; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1959001156.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-54062