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VwGH 16.03.1949, 1156/47

VwGH 16.03.1949, 1156/47

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
RS 1
Das Merkmal der Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist aber auch dann gegeben, wenn wenigstens mit Sicherheit auf die Absicht geschlossen werden kann, daß eine einmalige Tätigkeit in Hinkunft wiederholt wird.

*

E , 1156/47 #1 VwSlg 82 F/1949;
Norm
BAO §28;
RS 2
Auch eine einmalige Betätigung ist iSd UStG als eine nachhaltige Tätigkeit anzusehen, wenn auf Wiederholung oder Fortsetzung dieser Tätigkeit geschlossen werden kann. *

E , 1156/47 #2 VwSlg 82 F/1949;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 82 F/1949
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1949:1947001156.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-54061