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VwGH 22.02.1973, 1154/72

VwGH 22.02.1973, 1154/72

Rechtssätze


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Normen
StVO 1960 §45 Abs2;
StVO 1960 §52 lita Z9c;
RS 1
Die nach § 82 Abs 1 StVO einer Bewilligungspflicht unterliegende Benützung darf auch dann nicht vor der Erteilung dieser Bewilligung ausgeübt werden, wenn die Partei aus Abs 5 dieser Gesetzesstelle ein Recht auf die Erteilung der behördlichen Bewilligung für sich in Anspruch nimmt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0660/68 E VwSlg 7599 A/1969 RS 1
Normen
VStG §5 Abs1 impl;
VStG §6;
VStG §7 impl;
RS 2
Der Auftrag oder Befehl eines Vorgesetzten stellt allein für den Täter einer strafbaren Handlung, die er als solche zu erkennen vermag, keinen Schuldausschließungsgrund iSd § 6 VStG dar (Hinweis auf SSt XXV/28; Hinweis E , 1280/60, VwSlg 5701 A/1962).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 8371 A/1973;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-54054

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