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VwGH 16.11.1977, 1152/73

VwGH 16.11.1977, 1152/73

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Der Umstand, daß gemäß § 296 BAO im Falle der Änderung des ESt-Bescheides der Gewerbesteuerbescheid von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen ist, wenn durch die Änderung des ESt-Bescheides die Höhe des Gewinnes aus Gewerbebetrieb geändert wird, macht die Einbringung einer Berufung gegen den Gewerbesteuerbescheid zwar nicht erforderlich, wenn bereits gegen den ESt-Bescheid ein Rechtsmittel eingebracht worden ist, eine dennoch eingebrachte Berufung kann jedoch nicht in

analoger Anwendung des § 252 Abs 2 BAO als unbegründet abgewiesen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1973001152.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-54041