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VwGH 21.04.1971, 1152/70

VwGH 21.04.1971, 1152/70

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Liegen Anschaffungstatbestand und Veräußerungstatbestand von Grund und Boden innerhalb der Spekulationsfrist, dann liegt kraft unwiderleglicher Gesetzesvermutung ein Spekulationsgeschäft vor. Anschaffungskosten sind dann, wenn der Grund und Boden innerhalb der Spekulationsfrist gekauft und wieder verkauft wurde, bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1967 ermittelt, immer nur der bezahlte Kaufpreis ohne Rücksicht darauf, ob, wie oft, wann und in welcher Weise der Abgabepflichtige innerhalb der Spekulationsfrist eine Verschiebung dieses bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1967 außer Ansatz bleibenden Grund und Bodens von einem seiner Teilvermögen (Privatvermögen oder Betriebsvermögen) zu einem anderen vorgenommen hat.

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E , 1152/70 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001152.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-54040