VwGH 06.09.1973, 1151/72
VwGH 06.09.1973, 1151/72
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | GrEStG 1955 §3 Z6 idF 1969/277 ; |
RS 1 | Die Beurteilung der Gleichwertigkeit eines enteigneten Grundstückes und eines Ersatzgrundstückes erfolgt gemäß § 3 Z 6 GrEStG-Nov 1969 ausschließlich nach den Einheitswerten der beiden Grundstücke (Hinweis E , 1787/71). Dies gilt auch dann, wenn Einheitswerte nach verschiedenen Grundsätzen ermittelt werden, zB wenn für landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen angeschafft wird. |
Norm | |
RS 2 | Stellt die Abgabenbehörde zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nicht als Bescheide anzusehen), so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbsteuer vorzuschreiben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4567 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001151.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-54039