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VwGH 30.11.1964, 1147/64

VwGH 30.11.1964, 1147/64

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Bestimmend für den Beginn des Laufes der Ausschlußfrist zur Stellung des Antrages auf Erstattung einer Abgabe ist die Entrichtung der Abgabe, nicht die Kenntnis, daß die Abgabe zu Unrecht entrichtet worden ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3189 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001147.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-54027