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VwGH 19.02.1970, 1144/68

VwGH 19.02.1970, 1144/68

Rechtssätze


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Norm
GrEStG 1955 §3 Z2;
RS 1
Übersteigt bei Grundstücksschenkungen unter einer Auflage der Wert der Auflage den Wert des Grundstückes, so unterliegt der übersteigende Betrag (der Auflage) der Grunderwerbsteuer. Wert der Auflage und Wert des Grundstückes sind nach den Vorschriften des BewG 1955 zu ermitteln (Hinweis E , 478/56, VwSlg 2172 F/1960).
Normen
BewG 1955 §14 Abs3;
GrEStG 1955 §12 Abs1;
RS 2
Ein Darlehen, das vom Erwerber übernommen wird, ist bei der Wertermittlung auch dann nicht gemäß § 14 Abs 3 BewG 1955 abzuzinsen, wenn die Zinsenlast zur Gänze von einem Dritten - hier einer Gebietskörperschaft - getragen wird (Hinweis E , 266/63 VwSlg 3012 F/1964).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001144.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-54022

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