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VwGH 12.05.1967, 1136/66

VwGH 12.05.1967, 1136/66

Rechtssätze


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Normen
EStG 1953 §7 Abs1;
EStG 1953 §9 Abs1 Z6;
RS 1
Veranlaßt ein Hauseigentümer seinen Mieter, gegen Zahlung einer Entschädigung auf das Mietrecht zu verzichten, so erlangt er damit einen wirtschaftlichen Vorteil, der sich bei ihm in einer durch den Wegfall schuldrechtlicher Beschränkungen eingetretenen Werterhöhung des Hauses auswirkt, die als zusätzliche Anschaffungskosten bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, gemäß § 9 Abs 1 Z 6 EStG 1953 nur im Wege der AfA nach § 7 EStG 1953 berücksichtigt werden können (Hinweis E , VwSlg 2266 F/1960, E , VwSlg 2639 F/1962 und E , 2178/65).

*

E , 1136/66 #1
Normen
EStG 1953 §12 Z1;
EStG 1953 §4 Abs4;
EStG 1953 §9 Abs1;
RS 2
Bei einem in einer Privatwohnung befindlichen Arbeitszimmer ist es meist nicht möglich, den Teil der Aufwendungen, der auf die ausschließliche berufliche bzw betriebliche Nutzung entfällt, einwandfrei von den Ausgaben zu trennen, die der Befriedigung des privaten Wohnungsbedürfnisses dienen (vgl E , Zl 2381/56, E , Zl 870/62 und E , Zl 561/62). *

E , 1136/66 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001136.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-54000