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VwGH 26.10.1964, 1136/64

VwGH 26.10.1964, 1136/64

Rechtssätze


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Norm
ErbStG §2 Abs2 Z4;
RS 1
Die vergleichsweise Anerkennung des Erbrechtes eines Testamentserben im Erbschaftsstreit gegen Leistung eine Abfertigungsbetrages durch den Testamentserben erfüllt den Tatbestand des § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG 1955.

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E , 1136/64 #1 VwSlg 3165 F/1964
Norm
BAO §6 Abs1;
RS 2
Mit der Zahlung einer (rechtskräftig) vorgeschriebenen Abgabe ist der Anspruch des Staates auf Festsetzung und Einforderung der gesetzlichen Steuer erloschen. Er lebt nur auf, wenn auf Grund einer im Gesetz begründeten Maßnahme der Abgabenbetrag dem Zahlenden zu vergüten ist.

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E , 1136/64 #2 VwSlg 3165 F/1964

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3165 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001136.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-53999