VwGH 30.04.1981, 1120/80
VwGH 30.04.1981, 1120/80
Rechtssätze
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Norm | GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; |
RS 1 | Umfassende Übersicht über die Rechtsprechung des VwGH zum Begriff der Arbeiterwohnstätte seit dem E des VfGH v , G 10 ff/78, VfSlg 8395. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1148/79 E RS 1 |
Norm | GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; |
RS 2 | Zur Beurteilung der Frage, ob die Erwerbung der Arbeiterwohnstätte lediglich einen für einen durchschnittlichen Erwerbstätigen erschwinglichen Kostenaufwand erfordert, sindSOWOHL die Grundkosten als auch die Baukosten bestimmend (Hinweis E , 22/79; E , 889/80 ua). |
Norm | GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; |
RS 3 | Es kommt nicht auf die vereinbarten, sondern auf die TATSÄCHLICHEN Gesamtkosten an. Eine Überschreitung der Förderungsrichtlinien um 87,66 und 42 Prozent schließt die Annahme des Vorliegens einer Arbeiterwohnstätte aus. |
Normen | |
RS 4 | Bei den im § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG angeführten Erwerbsvorgängen entsteht die Steuerschuld erst mit der Aufgabe des begünstigten Zwecks oder mit Ablauf von 8 Jahren nach dem Erwerbsvorgang, sofern innerhalb dieser Zeit der begünstigte Zweck nicht erfüllt wurde. Daher beginnt auch die in § 207 BAO und § 208 BAO normierte Verjährungsfrist erst von diesem Zeitpunkt an zu laufen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1510/72 E VwSlg 4472 F/1972 RS 1 |
Normen | BAO §293; VwGG §33 Abs1; |
RS 5 | Auch eine Berichtigung des angefochtenen Bescheides kann insoweit eine Klaglosstellung des Bfrs bewirken (Hinweis E , 1088/66 VwSlg 7058 A/1967 und B , 1243/73 VwSlg 4602 F/1973). |
Norm | VwGG §56 Satz2; |
RS 6 | Dem Fall, daß der Bfr hinsichtlich aller Beschwerdepunkte klaglos gestellt wurde, muß der Fall gleichgehalten werden, daß die Klaglosstellung nur in einem Beschwerdepunkt erfolgte, im übrigen jedoch die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Daher auch in diesem Fall Schriftsatzaufwand nur in gekürztem Ausmaß. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5583 F/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980001120.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-53963