VwGH 29.09.1971, 1117/69
VwGH 29.09.1971, 1117/69
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Beweispflicht für eine bereits im Ausland erfolgte Verschaffung der Verfügungsmacht für importierte an inländische Abnehmer weiter gelieferte Waren trifft gemäß § 171 Abgabenordnung (§ 138 BAO) den Importeur. Es handelt sich dabei um den Nachweis des Vorliegens materiell-rechtlicher Voraussetzungen und nicht um die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Wege einer Schätzung gemäß § 217 Abgabenordnung (§ 184 BAO). * E , 1117/69 #1 |
Norm | |
RS 2 | Die vom Erwerber eines vernachlässigten Gebäudes nachgeholten Instandsetzungsaufwendungen sind als nachträgliche Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten grundsätzlich aktivierungspflichtig und können nicht im Jahre ihrer Entstehung voll als Werbungskosten abgesetzt werden (Hinweis E , VwSlg 2428 F/1961 und E , 605/64). * E , 1874/66 #1 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1874/66 E RS 1 |
Norm | |
RS 3 | Wenn im Kaufvertrag ziffernmäßige Angaben über die Aufteilung von Grund und Boden fehlen, ist die Behörde berechtigt, die Wertanteile schätzungsweise zu übermitteln. * E , 1117/69 #3; |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969001117.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-53947