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VwGH 29.09.1971, 1117/69

VwGH 29.09.1971, 1117/69

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Beweispflicht für eine bereits im Ausland erfolgte Verschaffung der Verfügungsmacht für importierte an inländische Abnehmer weiter gelieferte Waren trifft gemäß § 171 Abgabenordnung (§ 138 BAO) den Importeur. Es handelt sich dabei um den Nachweis des Vorliegens materiell-rechtlicher Voraussetzungen und nicht um die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Wege einer Schätzung gemäß § 217 Abgabenordnung (§ 184 BAO).

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E , 1117/69 #1
Norm
RS 2
Die vom Erwerber eines vernachlässigten Gebäudes nachgeholten Instandsetzungsaufwendungen sind als nachträgliche Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten grundsätzlich aktivierungspflichtig und können nicht im Jahre ihrer Entstehung voll als Werbungskosten abgesetzt werden (Hinweis E , VwSlg 2428 F/1961 und E , 605/64). *

E , 1874/66 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1874/66 E RS 1
Norm
RS 3
Wenn im Kaufvertrag ziffernmäßige Angaben über die Aufteilung von Grund und Boden fehlen, ist die Behörde berechtigt, die Wertanteile schätzungsweise zu übermitteln.

*

E , 1117/69 #3;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001117.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-53947