VwGH 26.11.1976, 1114/75
VwGH 26.11.1976, 1114/75
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Eine Begründung, die sich in der bloßen Wiedergabe von Sachverständigengutachten erschöpft, ist im Sinne des § 60 AVG nicht als ausreichend anzusehen. |
Normen | AVG §56 impl; KOVG 1957 §52 Abs2; |
RS 2 | Es beseht kein Anspruch darauf, dass nicht mehr vorhandene Dienstbeschädigungsleiden oder nicht mehr vorhandene, mit einem Dienstbeschädigungsleiden verbunden gewesene Leidenszustände zum Gegenstand eines Feststellungsbescheides gemacht wurden. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0731/71 E RS 1 |
Normen | KOVG 1957 §18; KOVG 1957 §4 Abs1 Satz2; |
RS 3 | Gemäß § 18 Abs 1 KOVG 1957 wird die Pflegezulage zur Beschädigtenrente gewährt, wenn der Beschädigte infolge der Dienstbeschädigung so hilflos ist, daß er für die lebensnotwendigen Verrichtungen der Hilfe einer anderen Person bedarf. Aus dieser Bestimmung ergibt sich, daß der Anspruch auf Pflegezulage die Zuerkennung einer Beschädigtenrente und die Anerkennung bestimmter Dienstbeschädigungen voraussetzt. (Hinweis auf E vom , Zl. 0091/71, E vom , Zl. 2064/51, E vom , Zl. 3106/52) |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0396/74 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975001114.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-53939