Suchen Hilfe
VwGH 29.05.1953, 1114/53

VwGH 29.05.1953, 1114/53

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
AVG §63 Abs2;
RS 1
Die Verweigerung der von einer an einem bestimmten Verwaltungsverfahren nicht als Partei beteiligten Person verlangten Akteneinsicht stellt keine bloß das Verfahren regelnde Anordnung nach § 63 Abs 2 AVG dar, sondern einen selbständigen bescheidmäßigen Abspruch über ein Sachbegehren, der nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges einer Anfechtung vor dem Verwaltungsgerichtshof zugänglich ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 3006 A/1953
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1953:1953001114.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-53936