VwGH 29.05.1953, 1114/53
VwGH 29.05.1953, 1114/53
Rechtssatz
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Norm | AVG §63 Abs2; |
RS 1 | Die Verweigerung der von einer an einem bestimmten Verwaltungsverfahren nicht als Partei beteiligten Person verlangten Akteneinsicht stellt keine bloß das Verfahren regelnde Anordnung nach § 63 Abs 2 AVG dar, sondern einen selbständigen bescheidmäßigen Abspruch über ein Sachbegehren, der nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges einer Anfechtung vor dem Verwaltungsgerichtshof zugänglich ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3006 A/1953 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1953:1953001114.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-53936