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VwGH 21.11.1961, 1109/61

VwGH 21.11.1961, 1109/61

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §4 Abs1 idF 1958/147;
RS 1
Das Wohnhaus eines Landwirtes gehört in das landwirtschaftliche Betriebsvermögen - Veräußerung eines Teiles des Betriebsvermögens ist auf jeden Fall ein Betriebsvorgang.
Normen
RS 2
Entschädigung für die Planierung eines Ersatzgrundstückes, wenn die Planierung mit dem eigenen Fuhrpark des eigenen Fuhrgewerbes ausgeübt wird, ist Ersatz für entgangene Einnahmen iSd § 24 Z 1 lit a EStG 1953, für die der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.
Normen
RS 3
Vergütungen auf Grund einer vom Betrieb abgeschlossenen Schadensversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1961001109.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-53922