VwGH 21.11.1961, 1109/61
VwGH 21.11.1961, 1109/61
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §4 Abs1 idF 1958/147; |
RS 1 | Das Wohnhaus eines Landwirtes gehört in das landwirtschaftliche Betriebsvermögen - Veräußerung eines Teiles des Betriebsvermögens ist auf jeden Fall ein Betriebsvorgang. |
Normen | |
RS 2 | Entschädigung für die Planierung eines Ersatzgrundstückes, wenn die Planierung mit dem eigenen Fuhrpark des eigenen Fuhrgewerbes ausgeübt wird, ist Ersatz für entgangene Einnahmen iSd § 24 Z 1 lit a EStG 1953, für die der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. |
Normen | |
RS 3 | Vergütungen auf Grund einer vom Betrieb abgeschlossenen Schadensversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1961001109.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-53922