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VwGH 24.02.1976, 1099/75

VwGH 24.02.1976, 1099/75

Rechtssatz


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Norm
EStG 1967 §4 Abs1;
RS 1
Werden Betriebseinnahmen (Bargeld und Gutschriften auf einem Girokonto) auf ein Sparbuch übertragen, so ist das Sparbuch notwendiges Betriebsvermögen, solange es in der Bilanz ausgewiesen und das darauf eingelegte Geld zu keinen außerbetrieblichen Zwecken verwendet wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4946 F/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001099.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-53892