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VwGH 05.10.1965, 1087/65

VwGH 05.10.1965, 1087/65

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Das Recht auf Verlustabzug ist an die Person des Unternehmers geknüpft und steht als höchstpersönliches Recht nur demjenigen zu, der den Verlust erlitten hat. - Es ist weder durch Rechtsgeschäft unter Lebenden noch (in der Regel) von Todes wegen auf einen Rechtsnachfolger übertragbar. Daran ändert es nichts, daß die Steuerschuld kraft besonderer gesetzlicher Vorschrift (§ 19 BAO) vom Erblasser auf den Erben übergeht. *

E , 1087/65 #1 VwSlg 3335 F/1965;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3335 F/1965;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1965001087.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-53850