VwGH 14.11.1978, 1085/76
VwGH 14.11.1978, 1085/76
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | a) Eine Verbindlichkeit stellt nur dann eine Betriebsschuld dar, wenn ein genügender wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Verbindlichkeit und dem Betrieb besteht. Ein solcher Zusammenhang ist erst gegeben, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen. b) Pflichtteilsschulden natürlicher Personen sind keine Betriebsschulden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5317 F/1978; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1976001085.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-53840