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VwGH 14.11.1978, 1085/76

VwGH 14.11.1978, 1085/76

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §4 Abs1;
EStG 1967 §5;
RS 1
a) Eine Verbindlichkeit stellt nur dann eine Betriebsschuld dar, wenn ein genügender wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Verbindlichkeit und dem Betrieb besteht. Ein solcher Zusammenhang ist erst gegeben, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen.

b) Pflichtteilsschulden natürlicher Personen sind keine Betriebsschulden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5317 F/1978;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1976001085.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-53840