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VwGH 02.02.1967, 1085/66

VwGH 02.02.1967, 1085/66

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Flächen in Dielen, die unter Klappleitern in ausgefahrenem Zustand liegen, ferner Wohnflächen in Wohnhäusern, die sich in Räumen mit Dachschrägen befinden, die an sich aber für Wohnzwecke nutzbar sind, sind bei der Berechnung der Gesamtnutzfläche und daher bei der Prüfung, ob eine Wohnstätte (noch) eine Arbeiterwohnstätte ist, nicht auszuscheiden. *

E , 1085/66 #1 VwSlg 3563 F/1967

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3563 F/1967;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001085.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-53838