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VwGH 22.10.1980, 1084/80

VwGH 22.10.1980, 1084/80

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §67 Abs6;
RS 1
Wird durch den Tod nicht mehr das Dienstverhältnis beendet, sondern nur mehr die dem seinerzeitigen Dienstverältnis folgende Verpflichtung des ehemaligen Dienstgebers zum Erlöschen gebracht, eine Pension auszuzahlen, dann kann die Todfallszuwendung (Todfallsbeitrag) kein Betrag mehr sein, der

durch die Beendigung des Dienstverhältnisses ausgelöst wird oder der mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang steht und aus diesem Grund anfällt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1980001084.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-53835