VwGH 22.10.1980, 1084/80
VwGH 22.10.1980, 1084/80
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §67 Abs6; |
RS 1 | Wird durch den Tod nicht mehr das Dienstverhältnis beendet, sondern nur mehr die dem seinerzeitigen Dienstverältnis folgende Verpflichtung des ehemaligen Dienstgebers zum Erlöschen gebracht, eine Pension auszuzahlen, dann kann die Todfallszuwendung (Todfallsbeitrag) kein Betrag mehr sein, der durch die Beendigung des Dienstverhältnisses ausgelöst wird oder der mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang steht und aus diesem Grund anfällt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1980001084.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-53835