VwGH 09.01.1963, 1067/61
VwGH 09.01.1963, 1067/61
Rechtssätze
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Norm | ZollG 1955 §15 Abs2; |
RS 1 | Eine die Versagung der behördlichen Zustimmung rechtfertigende Erschwerung der Grenzüberwachung liegt auch in dem Umstand, daß bei Errichtung einer Brücke zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durch Einsatz weiterer Zollbediensteter erforderlich werden. |
Normen | VwGG §42 Abs2 litc; VwGG §42 Abs2 Z3; |
RS 2 | Verfahrensmängel gem § 42 Abs 2 lit c VwGG 1952 können nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führen, wenn sie wesentlich sind, wobei die Wesentlichkeit des behaupteten Verfahrensmangels von der Beschwerde darzutun ist (Hinweis E 1291/61 v. ). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | 2773 F/1963 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1961001067.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-53780