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VwGH 09.01.1963, 1067/61

VwGH 09.01.1963, 1067/61

Rechtssätze


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Norm
ZollG 1955 §15 Abs2;
RS 1
Eine die Versagung der behördlichen Zustimmung rechtfertigende Erschwerung der Grenzüberwachung liegt auch in dem Umstand, daß bei Errichtung einer Brücke zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durch Einsatz weiterer Zollbediensteter erforderlich werden.
Normen
VwGG §42 Abs2 litc;
VwGG §42 Abs2 Z3;
RS 2
Verfahrensmängel gem § 42 Abs 2 lit c VwGG 1952 können nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führen, wenn sie wesentlich sind, wobei die Wesentlichkeit des behaupteten Verfahrensmangels von der Beschwerde darzutun ist (Hinweis E 1291/61 v. ).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
2773 F/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001067.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-53780