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VwGH 21.05.1970, 1058/69

VwGH 21.05.1970, 1058/69

Rechtssatz


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Normen
KFG 1967;
StVO 1960;
VStG §5 Abs2;
RS 1
Auch für den ausländischen Autofahrer in Österreich besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten. Dazu gehören auch die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1749/67 E VwSlg 7297 A/1968 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001058.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-53762