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VwGH 26.02.1979, 1057/78

VwGH 26.02.1979, 1057/78

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Nichtentrichtung von Eingabengebühr und Beilagengebühr in Stempelmarken bildet Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als Akt der Abgabenbemessung. Stundungsansuchen und die allfällige Hemmung von Einbringungsmaßnahmen lassen die Zulässigkeit und den Bestand eines solchen Bescheides unberührt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/10/18 0501/77 1
Normen
RS 2
Da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung einer Gebührenerhöhung nach § 9 GebG (idF vor der Novelle 1976) einerseits und für die Abweisung eines Stundungsansuchens nach § 212 Abs 1 BAO anderseits rechtlich verschieden sind, ist es der Abgabenbehörde nicht verwehrt, eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG festzusetzen, wenngleich der Abgabepflichtige - sei es vor Überreichung der Eingaben und Beilagen, sei es nachher - beim Finanzamt ein Stundungsansuchen gestellt hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0501/77 E VwSlg 5177 F/1977; RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001057.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-53760