VwGH 21.05.1975, 1051/73
VwGH 21.05.1975, 1051/73
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Hat jemand einem im Ausland lebenden Zufallsbekannten für den Rat, ein bestimmtes Produkt zu erzeugen und für einen einfachen technischen Typ angeblich Provisionen von mehr als S 2,000.000,-- zugesichert, wobei mit den Zahlungen erst acht Jahre nach dieser Vereinbarung begonnen wurde, weil der Vertragspartner bis dahin keine Forderungen geltend gemacht hatte, für diese Vereinbarungen keine Unterlagen vorhanden sind, die Erzeugung ursprünglich auf Grund eigener Entwicklungen und eines eigenen Patentes durchgeführt wurde, kann der Behörde nicht Rechtswidrigkeit vorgeworfen werden, wenn sie nach Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten die Auffassung vertritt, daß die behauptete Verpflichtung zur Leistung der Provisionszahlungen nicht nachgewiesen wurde. Bei einer solchen Häufung von im Geschäftsleben unüblichen Vorgangsweisen trifft den Steuerpflichtigen eine verstärkte Mitwirkungspflicht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1973001051.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-53739