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VwGH 02.07.1948, 1049/47

VwGH 02.07.1948, 1049/47

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Das Verhältnis zwischen Haupt- und Vorfrage ist dahin umschrieben, dass die Entscheidung der Hauptfrage durch die Beurteilung der Vorfrage kausal bedingt ist.
Norm
RS 2
Der Verwaltungsgerichtshof steht zur Verwaltungsbehörde nicht im Verhältnis eines Gerichtes zur Verwaltungsbehörde im Sinne des § 38 AVG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1948:1947001049.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-53733