VwGH 26.03.1980, 1047/78
VwGH 26.03.1980, 1047/78
Rechtssätze
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Norm | EStG 1972 §34; |
RS 1 | Ein Ausstattungsanspruch besteht grundsätzlich nur anläßlich der Verehelichung des Sohnes; für das Ausmaß sind die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse der Eltern zum Zeitpunkt der Verehelichung maßgebend. Unterliegen diese Verhältnisse stärkeren Schwankungen, so ist eine über das Jahr der Verehelichung hinausgehende Betrachtungsweise geboten, um die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten richtig zu erfassen (Hinweis auf E , 20/78). |
Norm | BAO §299; |
RS 2 | Die bloße Möglichkeit der Rechtswidrigkeit eines Bescheides allein, ohne daß konkrete Unstände vorliegen, die eine solche Annahme begründet erscheinen lassen, berechtigt die Oberbehörde noch nicht zur Bescheidaufhebung nach § 299 Abs 2 BAO. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1978001047.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-53732