VwGH 02.02.1967, 1040/66
VwGH 02.02.1967, 1040/66
Rechtssätze
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Norm | GebG 1957 §14 TP6; |
RS 1 | Das Fehlen eines bestimmten Antrages in einer Eingabe nimmt dieser deswegen nicht die Eigenschaft einer Eingabe iSd § 14 TP 6 GebG (vgl E , 1187/65).(hier: Es handelt sich um eine Dienstaufsichtsbeschwerde an einen Kreisgerichtspräsidenten wegen Verweigerung der Akteneinsicht) * E , 1040/66 #1 |
Norm | GebG 1957 §14 TP6; |
RS 2 | Eine Eingabe betrifft selbst die Interessen des Einschreiters, wenn das Privatinteresse nicht unmittelbar Gegenstand der Eingabe ist, sondern das Privatinteresse lediglich aus den Begleitumständen der Einbringung der Eingabe oder aus nachträglichen Erklärungen des Einschreiters erschlossen werden kann. * E , 1040/66 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1967:1966001040.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-53711