VwGH 04.12.1961, 1040/58
VwGH 04.12.1961, 1040/58
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1953 §19 Abs1 Z1; |
RS 1 | Werden Aufwendungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer nicht zugunsten einzelner von diesen, sondern für die Gesamtheit oder doch eine Mehrheit von ihnen geleistet und ist - wie zum Beispiel bei Zuwendungen an eine Pensionskasse - eine Aufteilung der Arbeitgeberleistungen auf die einzelnen Arbeitnehmer schon nach der Art der Zuwendung überhaupt nicht möglich, dann handelt es sich nicht um einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn. |
Normen | EStG 1953 §19 Abs1 Z1; KBG §11 Abs1; |
RS 2 | Ist bei Arbeitgeberleistungen an die Arbeitnehmer eine Feststellung des Wertes der einzelnen Zuwendung an sich individuell möglich, dann handelt es sich bei den Zuwendungen um einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 2549 F/1961 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1958001040.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-53710