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VwGH 04.12.1961, 1040/58

VwGH 04.12.1961, 1040/58

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §19 Abs1 Z1;
RS 1
Werden Aufwendungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer nicht zugunsten einzelner von diesen, sondern für die Gesamtheit oder doch eine Mehrheit von ihnen geleistet und ist - wie zum Beispiel bei Zuwendungen an eine Pensionskasse - eine Aufteilung der Arbeitgeberleistungen auf die einzelnen Arbeitnehmer schon nach der Art der Zuwendung überhaupt nicht möglich, dann handelt es sich nicht um einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn.
Normen
EStG 1953 §19 Abs1 Z1;
KBG §11 Abs1;
RS 2
Ist bei Arbeitgeberleistungen an die Arbeitnehmer eine Feststellung des Wertes der einzelnen Zuwendung an sich individuell möglich, dann handelt es sich bei den Zuwendungen um einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2549 F/1961
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001040.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-53710