VwGH 28.09.1971, 1038/69
VwGH 28.09.1971, 1038/69
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Eine Durchbrechung des Bilanzenzusammenhanges liegt dann nicht vor, wenn der Berichtigung einer "Schlußbilanz", die zugleich die Berichtigung der folgenden Eröffnungsbilanz bedeutet, deshalb steuerliche Auswirkungen versagt bleiben, weil für den Besteuerungsabschnitt, der mit der berichtigten Schlußbilanz endet, eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Fehlens der notwendigen Voraussetzungen oder auch wegen Verjährung des Rechtes der Abgabenfestsetzung zu unterbleiben hat (E , 2208/63, VwSlg 3272 F/1965, E , 0349/66, VwSlg 3516 F/1966). * E , 1038/69 #1 VwSlg 4278 F/1971; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4278 F/1971; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969001038.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-53700