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VwGH 13.02.1973, 1034/72

VwGH 13.02.1973, 1034/72

Rechtssatz


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Norm
EStG 1967 §33;
RS 1
Bei der Beurteilung, ob der Überbelastungsbetrag aus dem Vermögen zu decken ist, kommt es auf das tatsächliche Vermögen an. Deshalb kann der Einheitswert des Betriebsvermögens nicht um in ihm enthaltene stille Rücklagen vermidert werden. - Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz liegt dann nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Heiratsausstattung aus seinen Entnahmen finanzieren könnte und dennoch keine Minderung seines Betriebsvermögens am Anfang und am Ende jenes Jahres eingetreten ist, in dem er die Aufwendungen bestritt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4497 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001034.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-53687