VwGH 13.02.1973, 1034/72
VwGH 13.02.1973, 1034/72
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1967 §33; |
RS 1 | Bei der Beurteilung, ob der Überbelastungsbetrag aus dem Vermögen zu decken ist, kommt es auf das tatsächliche Vermögen an. Deshalb kann der Einheitswert des Betriebsvermögens nicht um in ihm enthaltene stille Rücklagen vermidert werden. - Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz liegt dann nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Heiratsausstattung aus seinen Entnahmen finanzieren könnte und dennoch keine Minderung seines Betriebsvermögens am Anfang und am Ende jenes Jahres eingetreten ist, in dem er die Aufwendungen bestritt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4497 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001034.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-53687