VwGH 23.04.1975, 1029/74
VwGH 23.04.1975, 1029/74
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Unter der Tätigkeit als Wissenschaftler ist die Entfaltung einer wissenschaftlichen Tätigkeit zu verstehen. Dazu gehören jedenfalls die wissenschaftliche Forschung und die wissenschafliche Lehre, aber auch die praktische Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse, wenn sie das Merkmal der Wissenschaftlichkeit aufweist. |
Normen | |
RS 2 | Ein Gutachten stellt keine wissenschaftliche Leistung dar, wenn ein konkreter Fall mit der Hilfe anderwärts bereits entwickelter Methoden ohne weitere, auf wissenschaftlichem Niveau stehende Begründung gelöst wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4826 F/1975; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1974001029.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-53679