Suchen Hilfe
VwGH 29.05.1957, 1026/56

VwGH 29.05.1957, 1026/56

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Ein beurkundetes Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögensverhältnisse und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall einer künftigen Scheidung ist sofort gebührenpflichtig; die Gebührenpflicht hängt nicht von der Rechtskraft eines Scheidungsurteiles ab.

*

E , 1026/56 #1 VwSlg 1655 F/1957
Norm
RS 2
Ein Übereinkommen, in dem für den Fall, daß eine Ehe aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden wird, die Unterhaltsleistung des Ehemannes und die Auseinandersetzung des Vermögens beider Ehegatten geregelt ist, ist nicht ein Unterhaltsvertrag nach § 33 TP 3 GebG, sondern ein Vergleich nach § 33 TP 20 GebG. *

E , 1026/56 #2 VwSlg 1655 F/1957

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 1655 F/1957
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1956001026.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-53666