VwGH 29.05.1957, 1026/56
VwGH 29.05.1957, 1026/56
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Ein beurkundetes Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögensverhältnisse und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten für den Fall einer künftigen Scheidung ist sofort gebührenpflichtig; die Gebührenpflicht hängt nicht von der Rechtskraft eines Scheidungsurteiles ab. * E , 1026/56 #1 VwSlg 1655 F/1957 |
Norm | GebG 1957 §33 TP3; |
RS 2 | Ein Übereinkommen, in dem für den Fall, daß eine Ehe aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden wird, die Unterhaltsleistung des Ehemannes und die Auseinandersetzung des Vermögens beider Ehegatten geregelt ist, ist nicht ein Unterhaltsvertrag nach § 33 TP 3 GebG, sondern ein Vergleich nach § 33 TP 20 GebG. * E , 1026/56 #2 VwSlg 1655 F/1957 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1655 F/1957 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1956001026.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-53666