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VwGH 03.06.1955, 1024/53

VwGH 03.06.1955, 1024/53

Rechtssatz


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Normen
EStG 1939 §22 Z1;
EStG 1953 §22 Z1;
RS 1
Zuschüsse, die ein Steuerpflichtiger aus dem Ausland zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes erhält, sind auch dann als wiederkehrende Bezüge iSd § 22 EStG 1953 anzusehen, wenn sie in unregelmäßigen Abständen und regelmäßiger Höhe gewährt werden. *

E , 1024/53 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001024.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-53661