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VwGH 13.10.1975, 1015/75

VwGH 13.10.1975, 1015/75

Rechtssatz


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Normen
BauO Wr §129 Abs4 idF 1956/028;
BauRallg;
RS 1
Ob zur Behebung eines Baugebrechens ein Instandsetzungsauftrag oder ein Abtragungsauftrag zu erlassen ist, hängt nur davon ab, ob die Instandsetzung technisch möglich ist oder nicht; ob die Instandsetzung dem Hauseigentümer wirtschaftlich zugemutet werden kann oder nicht, bildet keine Richtlinie für die Auswahl der aufzutragenden Maßnahme und ist daher nicht zu prüfen. Nur wenn die Instandsetzung technisch unmöglich ist, ist ein Abtragungsauftrag zu erlassen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1378/68 E VS VwSlg 7789 A/1970 RS 1 (hier: Andeutung der möglichen Relevanz der Unzulässigkeit einer Abtragungsbewilligung für Gebäude in Schutzzonen (§ 7 BO f. Wien) hinsichtlich der Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit eines Instandsetzungsauftrages.)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001015.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-53639