VwGH 27.04.1948, 1014/47
VwGH 27.04.1948, 1014/47
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Eine Hypothekarverschreibung bleibt gebührenpflichtig, auch wenn sie mit dem gebührenfreien Krediteinräumungsvertrag, dem sie Sicherheit bieten soll, in einer Urkunde zusammentrifft. Die Gebührenpflicht eines Pfandbestellungsvertrages entsteht mit der Aushändigung der vom Pfandschuldner unterfertigten Urkunde an den Pfandgläubiger. Die Gebühr ist auch von der Nebengebührenkaution zu bemessen, wenn es sich bei den Nebenverbindlichkeiten um zusätzliche Leistungen handelt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 36 F/1948; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1948:1947001014.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-53633