Suchen Hilfe
VwGH 27.04.1948, 1014/47

VwGH 27.04.1948, 1014/47

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Eine Hypothekarverschreibung bleibt gebührenpflichtig, auch wenn sie mit dem gebührenfreien Krediteinräumungsvertrag, dem sie Sicherheit bieten soll, in einer Urkunde zusammentrifft. Die Gebührenpflicht eines Pfandbestellungsvertrages entsteht mit der Aushändigung der vom Pfandschuldner unterfertigten Urkunde an den Pfandgläubiger. Die Gebühr ist auch von der Nebengebührenkaution zu bemessen, wenn es sich bei den Nebenverbindlichkeiten um zusätzliche Leistungen handelt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 36 F/1948;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1948:1947001014.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-53633