Suchen Hilfe
VwGH 03.10.1980, 1012/79

VwGH 03.10.1980, 1012/79

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
a) Hinsichtlich der aliquoten, durch den Kollektivvertrag nicht gedeckten Auszahlung des Urlaubszuschusses wie in Slg 4464 A und wie im E vom , 2290/77.

b) Hinsichtlich der Unterlassung der Begründung, warum ein zu einem relevanten Beweisthema geführter Zeuge nicht vernommen wurde, wie im E vom , 1186/65.
Normen
ASVG §58 Abs5;
VwGG §21 Abs1;
RS 2
Da gem § 58 Abs 5 ASVG die Träger der Krankenversicherung, bei denen nach Abs 3 die Beiträge einzuzahlen sind, ausschließlich berufen sind, die Beitragsforderung rechtlich geltend zu machen, kommt in einem Verfahren, in dem nur über die Beitragshöhe entschieden wird, der Pensionsversicherungsanstalt keine Parteistellung im Sinne des § 21 Abs 2 VwGG zu.
Norm
RS 3
Der Art der Verrechnung des Bezuges durch den Dienstgeber kommt dessen Bewertung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht keine ausschlaggebende Bedeutung zu. (Hinweis auf E vom , Zl. 0628/62)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0929/66 E RS 2
Norm
KollVG 1947 §2 Abs3;
RS 4
Eine gemäß § 2 Abs 3 des Kollektivvertragsgesetzes gültige und demgemäß als Grundlage für die Beitragsbemessung zulässige Sondervereinbarung liegt nur dann vor, wenn sie den Dienstnehmer bei Abwägung aller Umstände - wobei auch die dem Dienstgeber obliegende Fürsorgepflicht zu berücksichtigen ist - günstiger stellt als der Kollektivvertrag.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0206/56 E VwSlg 4464 A/1957 RS 1
Normen
VwGG §42 Abs2 litc Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 lita impl;
RS 5
Ein Verstoß gegen die Wahrheitsfindung (infolge Aktenwidrigkeit) liegt nur vor, wenn die Behörde bei der Sammlung der UNTERLAGEN für Entscheidung sich mit dem Akteninhalt hinsichtlich der dort festgehaltenen Tatsachen in Widerspruch gesetzt hat (Hinweis E , 550/54).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0487/46 E VwSlg 1701 A/1950 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 10248 A/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001012.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-53631